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Staatsorgane nach der Verfassung der Demokratischen Union
Der Unionspräsident
Der Unionspräsident ist eine unabhängige und der Verfassung verpflichtete Instanz,
die vor allem für die Politik, den Staat und die Gesellschaft repräsentative Funktion
einnimmt. Er führt außerdem die Amtsaufsicht über die Unionsregierung.
Die Unionsregierung
Die Unionsregierung ist das oberste exekutive Organ des Staates und leitet die
Politik der Union. Sie besteht aus dem Unionskanzler sowie den Fachministern,
wobei der Kanzler Richtlinienkompetenz hat und die Verantwortung für das Tun und
Lassen jedes Ministers trägt.
Das Unionsparlament
Das Unionsparlament ist die erste legislative Instanz. Es setzt sich aus Volksvertretern
zusammen, die einzig ihrem Gewissen unterworfen sind und für vier Monate gewählt
werden. Die Zahl der Vertreter im Unionsrat schwankt zwischen elf und 17, je nach
Einwohnerzahl der DUR.
Der Unionsrat
Der Unionsrat ist Teil der Legislative der DUR. Er besteht aus Vertretern
der sieben Unionsländer, wobei jedes Land im Unionsrat die gleiche Wertigkeit besitzt
– unabhängig von Einwohnerzahl oder Landesgröße. Der Unionsrat dient als Kontrollorgan
im Gesetzgebungsprozess und soll die Landesinteressen vertreten. Die Leitung des
Unionsrates haben die Ländervertreter abwechselnd inne.
Das Unionsgericht
Das Unionsgericht ist das letzte dursche Verfassungsorgan. Es setzt sich
zusammen aus einem Vorsitzenden Unionsrichter sowie zwei weiteren Unionsrichtern.
Der Vorsitzende hat gleichzeitig die Leitung der Kammern für Öffentliches Recht
und Verfassungsrecht inne, die anderen beiden Unionsrichter leiten die Kammern
für Strafrecht und Zivilrecht.
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